Ersatzfiltermatte F7 für Lüftungsgerät Nilan VP 18-10 P
VE
1x Filtermatte für Zuluft
Filterklasse
F7 ⇒ DIN EN 779 mit progressiven Tiefenaufbau
Farbe
weiss/rosa (rosa Filterseite = Reinluftseite)
Hinweis
Alternative Filter zu Nilan Originalfilter-Set (Art.Nr. F003255) Die F7 Filtermatte darf nur zusammen mit der G4 Filtermatte in den Zuluftschacht eingelegt werden
Die F7 Filtermatte hat im Vergleich zu einem F7 Panelfilter eine kleinere Filterfläche und somit eine geringere Staubspeicherfähigkeit. Der Druckverlust ist bei einer Filtermatte höher als bei einem Panelfilter.
Hochwertige Qualität
Unsere Qualitätsfiltermedien stammen aus Deutscher Herstellung von führenden Unternehmen und entsprechen den EU Normen DIN EN 779 sowie DIN 53438-F1. Die Filter werden in hoher Passgenauigkeit maschinell konfektioniert. Sie erhalten also hochwertige Produkte zu fairen Preisen.
Progressiver Tiefenaufbau
Das Filtermedium besitzt einen progressiven Tiefenaufbau, wodurch bestmögliche Abscheide-, Staubspeicherleistungen und Standzeiten bei dennoch geringen Druckverlusten generiert werden.
Gesundheitlich / ökologisch völlig unbedenklich
Unsere synthetischen Filtermedien sind glasfaserfrei, sodass sich keine Materialfasern lösen und in die Atemwege gelangen können.
Entsorgung
Das Filtermedium ist voll veraschbar und kann einfach über den Hausmüll entsorgt werden.
Filterwechsel
Um Ihre Lüftungsanlage optimal betreiben zu können empfehlen wir sämtliche Anlagenfilter in einem Zeitraum von 3-6 Monaten zu kontrollieren und ggfls. auszutauschen. Durch verschmutzte Gerätefilter erhöht sich der Luftwiderstand des Filtermediums, was eine geringere Luftwechselrate sowie einen erhöhten Stromverbrauch und Verschleiß der Lüftungsanlage verursacht. Durch die Reduzierung der Volumenströme verschlechtert sich in der Folge das Raumklima.
Hinweis
Bei den angebotenen Filtern handelt es sich nicht um Originalfilter sondern um alternative Ersatzfilter in vergleichbarer Qualität. Alle Markennamen und geschützte Warenzeichen sind Eigentum der jeweiligen Markennameninhaber. Die Verwendung der Markennamen / Warenzeichen dient lediglich der Produktbeschreibung der angebotenen Artikel.